Hygieneschutzkonzept

Hygieneschutzkonzept im Verein

Stand: 09.09.2020

Organisatorisches

  • Durch vereinsinterne E-Mail, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Web-Seite und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Platzverweis.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im Innen- und Außenbereich hin.
  • Jeglicher Körperkontakt (z. B. bei Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend die Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht sowohl im Innen- als auch im Außenbereich.
  • Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung der Sportgeräte werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mindestens einmal täglich gereinigt. 
  • Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden alle 3 Stunden desinfiziert – hierbei ist geregelt, wer die Reinigung übernimmt.
  • Unsere Innensportanlagen werden nach der Trainingseinheit so gelüftet, dass ein vollständiger Luftaustausch mit Frischluft stattfinden kann. Dazu werden die zur Verfügung stehenden Lüftungsanlagen verwendet.
  • Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer / Übungsleiter hat stets eine feste Trainingsgruppe.
  • Für Trainingspausen stehen ausreichend gekennzeichnete Flächen zur Verfügung, die im Anschluss gereinigt werden.
  • Geräteräume werden nur einzeln zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
  • Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind. Die Anreise erfolgt bereits in Sportkleidung.
  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht der allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterliegen. (z. B. Ehepaare).
  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.
  • Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.

Zusätzliche Maßnahmen beim Außensport

  • Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt, und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
  • Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund bestehen die Trainingsgruppen auch immer aus dem gleichen Personenkreis.
  • Zur Verletzungsprophylaxe wird die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

Zusätzliche Maßnahmen im Innensport

  • Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf maximal 120 Minuten beschränkt.
  • Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen vollständigen Luftaustausch gewährleisten zu können.
  • Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
  • Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Innenbereich).
  • Zur Verletzungsprophylaxe wird die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

Zusätzliche Maßnahmen in Umkleiden

  • Bei der Nutzung von Umkleiden ist eine entsprechende Fußbekleidung zu nutzen.
  • In den Umkleiden wird für eine ausreichende Durchlüftung gesorgt.
  • Die Anzahl der Personen in den Umkleiden orientiert sich an deren Größe und den vorhandenen Lüftungsmöglichkeiten.
  • Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wird beachtet.
  • Die Fußböden werden täglich gereinigt und desinfiziert.

 

Der Vorstand des SV Germering e.V.