Vereinsbeiträge

Vereinsbeiträge

Liebe Vereinsmitglieder und Sportsfreunde,

die Corona-Krise hat auch uns sehr schwer getroffen. Durch die Einstellung des Sportbetriebes haben sich auch bei uns Unwägbarkeiten ergeben. Wir sind aber optimistisch, dass wir in naher Zukunft wieder Teile unseres Sportangebotes, wenn auch unter Auflagen, wieder starten können.

Natürlich hat sich aber in der Situation bisher die Frage aufgetan, wie steht es um meine Beitragszahlung?

Diese Frage können wir Ihnen wie folgt beantworten:

  • Mitgliedsbeitrag:
    • Der Vereinsbeitrag ist kein Entgelt für eine bestimmte Leistung. Der Verein ist kein Sportstudio. Die Rechte des Mitglieds im Verein erschöpfen sich auch keineswegs in den Wertrechten, wie der Nutzung der Vereinseinrichtungen und insbesondere des Vereinsgeländes. Vielmehr wird die Mitgliedschaft auch durch Organschaftsrechte geprägt, die unabhängig von der Möglichkeit zur Nutzung von Vereinseinrichtungen bestehen. Deshalb besteht kein Recht, die Zahlungen einzustellen, den Beitrag zu kürzen oder das Geld zurückzufordern.

Zitat der Verbraucherzentrale Bremen:„Als Mitglied habe ich mich innerhalb der Satzung verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern mit meinem Mitgliedsbeitrag. Und da ist im Grunde genommen nicht vorgesehen, dass ich dafür die Gegenleistung, das Sportangebot bekomme, sondern ich fördere den Vereinszweck.“

  • Zusatzbeiträge (in manchen Abteilungen):
    • Beim Zusatzbeitrag sieht die Lage anders aus. Dieser ist in der Regel von der Abteilung eingeführt worden, um definierte Leistungen damit abzugelten. Daher hat das Präsidium beschlossen, den nächsten Einzug des Zusatzbeitrages im nächsten Quartal auszusetzen. Dieser wird also nicht eingezogen – was uns jedoch in den Abteilungen vor größere Probleme setzen wird, welche wir auf andere Weise aber lösen werden.
  • Kursgebühren:
    • Im Januar hatten wieder einige Kurse begonnen. Diese konnten aufgrund der angeordneten Schließung nicht fortgeführt werden. Hier werden wir die Kurse im Herbst wieder anbieten, die bisherigen Teilnehmer können an diesem neuen Block selbstverständlich mit teilnehmen. Die Kursgebühr wird hierfür angerechnet.
  • Neueintritte:
    • Neueintritte werden wir auch weiterhin aufnehmen. Jedoch werden wir den Beitrag sowie einen eventuellen Zusatzbeitrag erst ab dem Monat der Wideraufnahme des Sportbetriebes einziehen.

Es hat sich auch vielseits die Meinung etabliert, wenn ein Sportverein keinen Sport anbieten kann bzw. darf, so hat er auch keine Kosten. Dem ist leider nicht so. Viele Fixkosten wie Löhne und Gehälter unserer Festangestellten sowie Minijobber müssen wir weiterhin bezahlen. Auch Neben- und Betriebskosten der Sportanlagen fallen weiterhin an, genauso wie Versicherungen und Fachverbandsbeiträge.

Daher hoffen wir, dass Sie uns weiterhin treu bleiben und mit uns auf eine Wiederaufnahme des Sportbetriebes hinfiebern.

Alternativ bleibt leider nur eine ordentliche Kündigung, welche Satzungsgemäß (§6 Abs. 2) bis 6 Wochen vor den beiden Fristen 30.06. und 31.12. erfolgen muss. Jedoch würden wir uns freuen, wenn Sie davon keinen Gebrauch machen würden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

Denn der Grundgedanke eines Vereines ist die Zusammengehörigkeit, welche zwar momentan ein wenig leidet, aber hoffentlich nicht zerbricht, und wir gemeinsam die Krise überstehen.

 

Mit sportlichen Grüßen

Das Präsidium des SV Germering e.V.