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Trainingsspiele wieder zulässig

Trainingsspiele gegen Bayerische Vereine dürfen wieder unter Auflagen ausgetragen werden.

Wie in dem Schreiben des Sportministeriums nochmals betont wird, sind derzeit in Bayern nach der 6. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV), deren Gültigkeit bis 16.08.2020 verlängert wurde, noch keine Sportwettkämpfe in Kontaktsportarten (wie z.B. in manchen Mannschafts- und Kampfsportarten) zugelassen. Unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß des Rahmenhygienekonzepts Sport ist das Training in festen Trainingsgruppen gestattet. Daran anknüpfend gehören auch dem Training dienende Spiele grundsätzlich zu den erlaubten Lockerungsmaßnahmen bei Mannschaftssportarten mit Kontakt. Sofern Trainingsspiele bei Mannschaftssportarten mit Kontakt vereinsübergreifend angesetzt werden, sind diese nun zugelassen – aufgrund der aktuellen pandemischen Lage allerdings beschränkt auf Spiele zwischen Vereinen aus Bayern. (Quelle BLSV)