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Rahmenhygienekonzept Sport (18. September)

Im Vollzug des In­fek­tions­schutz­geset­zes (IfSG) wird für die Aus­ar­beit­ung und Um­set­zung von in­divi­duel­len Schutz- und Hyg­iene­kon­zepten im Be­reich des Sports (§ 9 BayIfSMV) der nach­fol­gen­de Min­dest­rah­men vor­ge­ge­ben.

Im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in der jeweils geltenden Fassung wird für die Ausarbeitung und Umsetzung von individuellen Schutz- und Hygienekonzepten im Bereich des Sports (§ 9 BayIfSMV) der nachfolgende Mindestrahmen vorgegeben. Das Rahmenhygienekonzept gilt für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Breitensport im Sinne von § 9 Abs. 1 der 6. BayIfSMV. Für Betreiber oder Veranstalter, die nach der BayIfSMV zur Erarbeitung eines solchen Konzepts verpflichtet sind, ist dieser Mindestrahmen verbindlich. Für sportartspezifische Regelungen können die Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) e. V. und die Rahmenkonzepte der jeweiligen Spitzenfachverbände als Grundlage dienen, die jedoch in Einklang mit den Voraussetzungen der BayIfSMV zu bringen sind. (Quelle Bayer. Staatsregierung)